Donnerstag, 9. August 2012

Philosophische Besinnung

Immanuel Kant unterscheidet drei Vermögen der menschlichen Seele:

1. Denken

2. Wollen und Begehren

3. Fühlen

Danach teilt er seine Philosophie ein in:

1. Philosophie des Erkennens = Kritik der reinen Vernunft

2. Philosophie des Wollens = Kritik der praktischen Vernunft

3. Philosophie des Fühlens = Kritik der Urteilskraft

Dabei ist es vor allem nötig, die Struktur der Erkenntnisprozesse und des Erkenntnisvermögens und seine Beteiligung an der Bildung von Erkenntnissen zu untersuchen. Das geschieht in der Kritik der reinen Vernunft.

 Die Vernunft enthält apriori d.h. Vor aller Erfahrung weiter nichts als die Formen der Erkenntnis.

 Ihre Tätigkeit besteht in einer Zusammenfassung. (Synthesis)

 Die Formen der Erkenntnis sind von zweierlei Art:

a) Formen der Anschauung: Raum und Zeit

b) Formen des Denkens (genauer des Verstandes): die Kategorien.

Vermittels der Formen der Anschauung werden die Empfindungen zu Wahrnehmungen (empirische Anschauungen) zusammengefasst. (Synthesis der Wahrnehmung)

 Sie allein sind die Gegenstände, auf welche sich die Formen des Denkens beziehen lassen!

 Was nicht in der empirischen Anschauung gegeben ist, kann nicht Gegenstand der Erkenntnis sein. Die empirischen Anschauungen sind aber selbst noch keine Erkenntnisse. Bin eine Erkenntnis ist es das Ergebnis eines Denkaktes.

 Verhält sich beim Anschauen das Subjekt vorwiegend passiv, zu wird es beim Denken durchaus aktiv. Eine Erkenntnis kommt zu Stande, indem der Verstand die Anschauungen auf Begriffe bringt (d.h. Die Gegenstände denkt)

Der Wert der Erkenntnisse ergibt sich daraus wie folgt. Unser Denken bezieht sich nur auf empirische Anschauungen, die ihrerseits inhaltlich auf Empfindungen zurückgehen, die selbst wieder dadurch entstehen, dass die "Dinge an sich" unsere Sinnlichkeit affizieren. Formal sind die Empfindungen mit den subjektiven Formen der Anschauung, Raum und Zeit, verbunden. Da die Anschauungen auf solche Weise immer den Stempel des Ichs tragen (subjektiv also gefärbt sind), können wir nie erfahren, wie das "Ding an sich" ist, losgelöst von allen Erkenntnisformen. Wir mögen immer nur zu erfassen, wie das Ding scheint, will sagen erscheint! Wir heben es immer nur mit Erscheinungen zu tun! Darin liegt die Grenze der Erkenntnis.

Das Reich der Erscheinungen geordnet, ist die Natur.

Diese Ordnung aber bildet der Verstand, indem er die Erscheinungen als Gegenstände denkt und zueinander in Beziehung setzt. Diese Beziehung nennt der Verstand Naturgesetze. Da diese Beziehungen aber nach Regeln aufgestellt werden, die im apriorischen Wesen des Verstandes selbst begründet sind, so sind die "Naturgesetze" nichts anderes als die Gesetze dieses seines Wesens, also allein subjektiv verankert!

Das heißt, der Verstand schöpft die allgemeinen Gesetze, die "objektiven Grundlagen" nicht über die Erfahrung aus der Natur, sondern schreibt sie ihr vor.

Damit sind die Grenzen der Erkenntnis benannt:

Da Erkennen Denken ist, Denken sich nur auf Anschauungen beziehen kann, deshalb kann Gegenstand der Erkenntnis nur werden, was aus der Anschauung stammt, bzw. Was aus der Erfahrung stammt. Die Erkenntnis ist beschränkt auf das Gebiet der Erfahrung, d.h. die Erscheinungen. Etwas anderes lässtnsich nicht auf Begriffe bringen, d.h. begreifen, erkennen oder beweisen!



Zusammenfassende Fragen mit Antworten:

 was ist reine Vernunft? Antwort: die Gesamtheit aller vor jeder Erfahrung in uns liegenden Erkenntnisfunktionen oder aller Prinzipien der Erkenntnis.



 Wie allein kommt inhaltliche Erkenntnis zu Stande? Antwort: durch das Zusammenwirken zweier Faktoren, eines rationalen - zusammengesetzt aus Verstand und reiner Sinnlichkeit - und eines empirischen, der empirischen Sinnlichkeit.



 Was ist formal eine Erkenntnis? Antwort: das Ergebnis eines Denkaktes, also ein Urteil.



 Was ist ein Urteil? Antwort: die Verknüpfung zweier Begriffe,des Subjekts- und des Prädikatsbegriffs.



 Was ist ein analytisches Urteil? Antwort: ein Urteil, bei dem der Prädikatbegriff bereits im Subjektbegriff enthalten ist. Beispiel: das Wasser ist nass!

 Analytische Urteile erweitern die Erkenntnis nicht.



 Was ist ein synthetisches Urteil? Antwort: ein Urteil, bei dem der Prädikatbegriff noch nicht im Subjektbegriffe enthalten gewesen war, durch welches also dem Subjektbegriff ein neues Merkmal beigefügt wird.

Das wasser schmeckt süß.

Synthetische Urteile erweitern die Erkenntnis.



 Jede inhaltliche Erkenntnis ist abhängig von dem Erkenntnisvermögen, der Vernunft und von der Wahrnehmung, davon hier die Erfahrung bedingt ist.



 Welche sind die Teilfunktionen des Erkenntnisvermögens? Antwort: das empirische Anschauungsvermögen oder die Sinnlichkeit und das Denkvermögen oder der Verstand.



 Welchen Anteil hat das Denkvermögen oder der Verstand an der Bildung der Erkenntnis? Antwort: es liefert die Formen.



 Welchen Anteil hat die Wahrnehmung? Antwort: sie liefert den Stoff oder den Inhalt.



 Raum und Zeit sind apriorische Anschauungen. Raum und Zeit sind Anschauungen und keine Empfindungen: Sie ordnen die Empfindungen: was aber die Empfindung Ordnet, kann nicht selbst Empfindung sein. Der leere Raum und die leere Zeit sind unendlich. Unendliche Empfindungen aber gibt es nicht.



 Raum und Zeit sind apriorisch: Raum und Zeit können nicht aus der Erfahrung stammen. Denn jede Erfahrung setzt, um gemacht werden zu können, Raum und Zeit bereits voraus. Raum und Zeit können nicht aus der Empfindung stammen.